Amt Angerland

Geschichte des Amtes

Im 7. und 8. Jahrhundert war das „Angerland“ genannte Gebiet um das heutige Angermund Grenzland der Territorien von Franken und Sachsen. Die dortige Burg Angermund wurde 1167 vom Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg (1130-1191) erworben. Ab etwa 1222 gehörte das Amt Angermund zum Einflussbereich der Herzöge und Grafen von Berg und zählte zu den acht alten Bergischen Ämtern (Angermund, Monheim, Mettmann, Solingen, Miselohe, Bornefeld, Bensberg, Steinbach). Das bergische Amt Angermund entsprach im Wesentlichen dem Gebiet um den Angerbach, dem knapp 36 km langen Zufluss zum Niederrhein, der namensgebend für das Gebiet ist. Im Norden wurde das Amt begrenzt durch Duisburg, im Süden durch Düsseldorf und das Amt Mettmann. 

Um 1500 verwaltete das Amt Angermund die Dörfer und Honschaften Angermund, Wittlaer, Bockum, Kalkum, Kaiserswerth, Rath, die Gebiete der heutigen Duisburger Stadtteile Mündelheim, Hüttenheim, Ungelsheim, Serm, Ehingen, Huckingen, Buchholz, Wedau, Bissingheim, Großenbaum, Rahm sowie die Ortschaften Velbert, Heiligenhaus, Lintorf und kleinere südliche Teile der heutigen Stadt Mülheim an der Ruhr. Ratingen lag zwar im Gebiet des Amtes, besaß aber bereits autonome Stadtrechte. 

 

Gebietsreformen

1929/30

Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815, der Europa nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft neu ordnete, kamen die Gebiete entlang des Rheins nunmehr unter preußische Verwaltung. Die hier zunächst gebildeten beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein wurden 1822 zur Rheinprovinz vereint.

1816 wurde der Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet und in Kreise untergliedert. Der Landkreis Düsseldorf setzte sich anfänglich aus den neun in der Franzosenzeit gegründeten Bürgermeistereien (franz. „Mairie“) Angermund, Benrath, Eckamp, Gerresheim, Hilden, Hubbelrath, Kaiserswerth, Mintard und Ratingen zusammen. Die Bürgermeisterei Angermund wiederum umfasste die Gemeinden Angermund (mit Rahm und Großenbaum), Huckingen, Lintorf und Mündelheim (mit Ehingen und Serm). Ende 1927 wurde per Gesetz (PrGS, 1927, S. 211) die Bezeichnung der rheinischen (Land-) Bürgermeistereien in „Amt“ geändert, so dass die Bürgermeisterei Angermund nun wieder „Amt Angermund“ hieß.

Mit dem preußischen Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes vom 29. Juli 1929 wurden per Erlass des Regierungspräsidenten vom 20. Mai 1930 rückwirkend zum 15. Mai 1930 im Kreis Düsseldorf-Mettmann die Ämter Angermund, Mintard und Eckamp aufgelöst. Die beiden nördlichen Gemeinden Huckingen und Mündelheim, die Angermunder Ortsteile Rahm und Großenbaum sowie kleinere Gebietsstücke von Lintorf wurden in die Stadt Duisburg eingemeindet. Das übrige Gebiet des Amtes Angermund wurde zusammen mit einem großen Teil des ebenfalls aufgelösten Amtes Kaiserswerth als selbständige Verwaltungskörperschaft im Norden des damaligen Landkreises Düsseldorf-Mettmann zu einem neuen Amt Ratingen-Land zusammengeschlossen. Es bestand aus den Gemeinden Angermund, Wittlaer (mit Kalkum und Bockum), Lintorf, Breitscheid (bis 1936 Breitscheid-Selbeck genannt, einschließlich der Ruhrhöhen um Schloss Landsberg), Eggerscheidt und Hösel. Als Amtssitz des neu gebildeten Amtes Ratingen-Land wurde die Stadt Ratingen bestimmt.

1950 wurde das Amt Ratingen-Land mit seinen rund 18.400 Einwohnern in Amt Angerland umbenannt. Der Verwaltungssitz befand sich bereits seit Anfang 1949 in Lintorf, der größten Gemeinde des Amtes. Er war zunächst provisorisch in einem Saal der Gaststätte Holtschneider am Lintorfer Markt untergebracht, ab 1956 in dem neu errichteten Lintorfer Rathaus an der Speestraße.

 

1975

Der Raum Ratingen-Angerland, der zu den Ballungsrandzonen gerechnet wurde, sollte im Rahmen des zweiten Neugliederungsprogrammes in den Jahren ab 1970 unter die Landeslupe genommen werden. Klar war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass die im Amt Angerland zusammengefassten Gemeinden keine gemeinsame Zukunft haben würden. Gutachten B sah die Aufhebung der Ämterverfassung und die Eingemeindung der sechs Gemeinden vor. Die umliegenden Großstädte, allen voran Düsseldorf, hatten bereits ihr jeweiliges Interesse bekundet. Die zunächst tragfähige Idee des Zusammenschlusses zu einer Großgemeinde, die mit viel Energie seit dem Ende der 1960er Jahre verfolgt wurde, scheiterte in letzter Lesung des Düsseldorf-Gesetzes am 8. Juli 1974. 

Am 31. Dezember 1974 wurde das Amt Angerland durch das Düsseldorf-Gesetz offiziell aufgelöst. Zum 1. Januar 1975 wurden Angermund und Wittlaer mit Kalkum und Bockum nach Düsseldorf eingemeindet und die Gemeinden Breitscheid, Eggerscheidt, Hösel und Lintorf Teil der neu gebildeten Stadt Ratingen im Kreis Mettmann. 

 

Und heute?

Auch nach 50 Jahren verbindet die Menschen des ehemaligen Amtes Angerland die Identifikation mit den früher selbständigen Gemeinden. Ausdruck findet dies vor allem in den vielen hier ansässigen Heimat- und Kulturvereinen. Vor dem Hintergrund des 50sten Jahrestages der kommunalen Neugliederung 1975 schlossen sich die Vereine mehrheitlich zu einem neuen Arbeitskreis Angerland zusammen, um auch zukünftig Projekte rund um das alte Amt Angerland zu koordinieren.

 

Wappen des ehemaligen Amtes Angerland bzw. Ratingen-Land
Wappen des ehemaligen Amtes Angerland bzw. Ratingen-Land

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • 1918 - 1933
  • 1933 - 1945
  • 1945 - 1974

Jahr:
1929 - 1974

Zugeordnete Kategorien

Quellen / Literatur

  • Fritz Knevels: Eine siedlungsgeographische Untersuchung über das Amt Angerland, Ratingen 1971
  • Angerland-Jahrbuch, 1968 und 1971
  • Andrea Niewerth: Ausstellung Zwischen Hoffen und Bangen. Die Grüne Freiheit Angerland und die kommunale Gebietsreform, 2025

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Amt Angerland, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/institutionen/oeffentliche-verwaltung/amt-angerland/ (abgerufen am 08.11.2025)
				
			
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