Amt Angermund

Das Amt Angermund war seit dem 13. Jahrhundert ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im historischen Territorium des Herzogtums Berg.

Es war ab 1363 das größte und nördlichste der acht „Alt-Ämter“ der Grafschaft bzw. des Herzogtums Berg, zu denen außer Angermund Monheim, Mettmann, Solingen, Miselohe, Bornefeld, Bensberg, Steinbach und das Kirchspiel Hückeswagen gehörten. Es umfassste die heutigen Städte Ratingen, Heiligenhaus und Velbert sowie  Teile der heutigen Städte Düsseldorf, Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr und Essen. Der Gerichtsbezirk war zuständig für das Hauptgericht Kreuzberg, das Stadtgericht Ratingen und die Landgerichte Angermund, In der Brück, Homberg und Mintard.

Nach dem Ende des napoleonischen Großherzogtums Berg bestand das Amt als Bürgermeisterei Angermund in deutlich verkleinerter Form bis 1930 als Teil der preußischen Rheinprovinz fort. Zur Bürgermeisterei gehörten die Gemeinden Angermund, Rahm, Großenbaum, Huckingen, Lintorf, Mündelheim, Serm und Ehingen. Rechtsnachfolger wurde am 1. Mai 1930 das bis Ende 1974 bestehende Amt Angerland.

Ehemaliger Verwaltungssitz des Amtes Angermund in Angermund
"Kellnerei Angermund"

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • vor 1500
  • 1500 - 1806

Zugeordnete Kategorien

Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Amt Angermund, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/institutionen/oeffentliche-verwaltung/amt-angermund/ (abgerufen am 28.03.2024)
				
			
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