Angermund

Ortsgeschichte

Der heute nördlichste Stadtteil von Düsseldorf geht zurück auf das 1188 erstmals in einem Verzeichnis des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg (1130-1191, 1167-1191 Erzbischof) urkundlich erwähnte Castrum Angermunde. Seit dem 13. Jahrhundert war die Burg im Besitz der Grafen und Herzöge von Berg und vor allem strategisch wichtig: Zwischen den beiden Reichsstädten Kaiserswerth und Duisburg gelegen, markierte Angermund die nördliche Grenze des bergischen Territoriums und zählte zu einer der Säulen bergischer Herrschaft. Mitte des 15. Jahrhunderts wurde die Burg Sitz des Kell(n)ers (lat. „cellarius“, mittelalterlicher Verwalter), woher auch die heute gebräuchliche Bezeichnung „Kell(n)erei“ für die Burg Angermund stammt.

 

Kommunale Zugehörigkeiten

Nachdem das Rheinland 1815 an Preußen gefallen war, wurde Angermund als Bürgermeisterei dem 1816 geschaffenen Kreis Düsseldorf zugeordnet. 1930 wurde die Bürgermeisterei Angermund aufgelöst und mit Ausnahme der nördlichen Ortsteile Großenbaum und Rahm, die in den neu gegründeten Stadtkreis Duisburg-Hamborn (ab 1935 nur noch Duisburg) eingemeindet wurden, wurde Angermund in das Amt Ratingen-Land bzw. Amt Angerland im neu gegründeten (Land-)Kreis Düsseldorf-Mettmann eingegliedert.

Im Rahmen der kommunalen Neugliederung zum 1. Januar 1975 geriet Angermund quasi „zwischen die Fronten“ — sowohl Düsseldorf als auch Duisburg machten ihren Anspruch auf die Gemeinde geltend und versuchten, sie in das jeweils eigene Stadtgebiet einzugemeinden. Die Widerstände aus Angermund waren groß. Wenn schon die Selbständigkeit aufgeben, dann war die Eingemeindung in das rheinische Düsseldorf die bevorzugte Lösung, eine Eingemeindung hingegen in die Ruhrgebietsstadt Duisburg undenkbar. Entsprechend wurde die Eingabe nach der ersten Lesung des Neugliederungsgesetzes am 4. April 1974 formuliert. Da viele Gemeinden die Teilung und Neuzuordnung ihrer Gebiete so nicht akzeptieren wollten, wurden in der zweiten Lesung am 12. Juni 1974 eine Reihe von Grenzkorrekturen durchgeführt. Nach wie vor schlug der zuständige Landtagsausschuss jedoch die Eingemeindung Angermunds nach Duisburg vor. Erst in letzter Lesung am 8. Juli 1974 wurde der Antrag betreffend der Eingemeindung von Angermund nach Düsseldorf angenommen. Zum 1. Januar 1975 verlor Angermund den Status einer selbständigen Gemeinde und wurde zusammen mit der Nachbargemeinde Wittlaer (mit Kalkum und Bockum) Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf. 

Auf halber Strecke zwischen den Stadtzentren von Düsseldorf und Duisburg gelegen, sind die rund 6.915 Einwohner (Stand 31.12.2023) zwar seither territorial der Stadt Düsseldorf, jedoch telefonisch der Stadt Duisburger zugeordnet und haben mit 0203 als einziger Stadtteil Düsseldorfs eine andere Vorwahl als der Rest des Stadtgebietes.

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • vor 1500
  • 1500 - 1806
  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918
  • 1918 - 1933
  • 1933 - 1945
  • 1945 - 1974
  • ab 1975

Stadt (heutige Zuordnung):
Düsseldorf

Zugeordnete Kategorien

Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Angermund, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/orte/gemeinden/angermund/ (abgerufen am 21.01.2026)
				
			
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