Wilderich Graf von Spee

Vita

Ausbildung und beruflicher Werdegang

Wilderich August Friedrich Hubert Graf von Spee wurde als Sohn des Kammerherrn und Gutsbesitzers Franz A. J. Anton A. Reichsgraf von Spee am 18. Oktober 1830 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Heidelberg und bestandener Auskultatorprüfung wurde er am 28. November 1855 als Auskultator beim königlichen Kammergericht zu Berlin angestellt. Zum 15. Dezember 1857 erfolgte die Ernennung zum Regierungsreferendar bei der Regierung in Frankfurt an der Oder. Von dort wechselte von Spee am 5. Oktober 1860 zur Regierung nach Düsseldorf.

 

Landrat des Kreises Düsseldorf 1864 – 1873

Infolge seiner Wahl durch die Kreisstände des Landkreises Düsseldorf, wurde Graf von Spee dem König als Landrat vorgeschlagen. Durch allerhöchste Kabinetts-Ordre erfolgte am 13. Februar 1864 seine Bestätigung und am 15. März desselben Jahres die feierliche Amtseinführung als Landrat des Kreises Düsseldorf.

Anfang der 1870er Jahre sah er sich wegen seiner extrem ultramontanen Auffassung (= dem politischen Katholizismus angehörend) heftigen Angriffen seitens der Kreisbewohner und der Regierung zu Düsseldorf ausgesetzt. Seine politischen Ansichten wichen von den Prinzipien der Königlichen Staatsregierung ab und er suchte seine regierungsfeindliche Gesinnung auch bei seinen Amtshandlungen zur Geltung zu bringen. Aufgrund dessen bat der Oberpräsident der Rheinprovinz, Dr. Moritz H. A. von Bardeleben, den königlichen Staatsminister des Inneren, Friedrich A. Graf Eulenberg, Graf von Spee einen anderen amtlichen Wirkungskreis zuzuweisen.

Besonders drei Entscheidungen wurden in dem Bericht genannt, die solche Konsequenzen hervorriefen:

  1. 1871 zeigte er sich wenig loyal, als er der Gemeinde Mintard untersagte, sich an den Kosten (mit einem recht unbedeutenden Beitrag) für einen goldenen Lorbeerkranz für den Kaiser und König zu beteiligen, der diesem aus Anlass der Rückkehr aus Frankreich überreicht werden sollte.
  2. Der Gemeinde Eller versagte er die Genehmigung zur Zahlung von zwei Reichstalern als Ehrengabe an jeden heimkehrenden Soldaten.
  3. Verweigerte er der Gemeinde Laupendahl die Zustimmung, für die Sedanfeier einen Beitrag von 40 Reichstalern zu zahlen.

Die vorgetragene Auffassung, von Spee nicht zu den zuverlässigen Landräten rechnen zu können, verfehlte ihre Wirkung nicht: Kaiser Wilhelm I. genehmigte, Graf von Spee zum 31. Dezember 1871 in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

 

Am 16. März 1890 verstarb Wilderich Graf von Spee in Maubach, Kreis Düren.

 

Wilderich Graf von Spee, Foto um 1870
Wilderich Graf von Spee

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918

Jahr:
1830 - 1890

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Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Wilderich Graf von Spee, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/personen/oeffentliches-leben/wilderich-graf-von-spee-1830-1890-landrat-kreis-duesseldorf-1864-1873/ (abgerufen am 24.04.2024)
				
			
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