Ein Denkmal ist ein Zeuge der Vergangenheit und als solches ein schützenswertes Gut. Fast täglich gefährden Planungen zu Neu- oder Umbauten historische Bausubstanz.
Charta von Venedig
Die Charta von Venedig, erstmals 1964 verfasst, gilt als zentrale und international anerkannte Richtlinie und als wichtigster denkmalpflegerischer Text des 20. Jahrhunderts. Sie legt zentrale Werte und Vorgehensweisen bei der Konservierung und Restaurierung von Denkmalen fest. Die Idee der organisierten Denkmalpflege/des Denkmalschutzes in Deutschland geht auf den preußischen Baubeamten Karl Friedrich Schinkel (1781 – 1841) zurück. Er entwarf ein Konzept staatlicher Denkmalpflege, die sich besonders der Bauten aus dem Mittelalter annehmen sollte; gedacht hatte er dabei in erster Linie an Kirchen, Klöster und Herrschaftsarchitektur.
Gesetzgebungskompetenz
Der Denkmalschutz ist Aufgabe staatlicher Institutionen und des Besitzers. In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den einzelnen Bundesländern. Ziel des Denkmalschutzes ist es, Denkmäler verschiedenster Art zu schützen und dafür zu sorgen, dass diese dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder gar zerstört werden. Unterschieden wird dabei zwischen Bau- und Bodendenkmälern, manchmal auch Naturdenkmäler.
Die untere Denkmalbehörde ist jeweils bei den kreisangerigen Städten angesiedelt, die obere Denkmalbehörde beim Kreis Mettmann. Im Rahmen der Prüfung des Denkmalschutzes erstellt das LVR-Amt für Denkmalpflege unter anderem Gutachten zum Denkmalwert von Einzelobjekten. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege ist unter anderem zuständig für die fachliche und rechtliche Beratung und Bewertung bei Baumaßnahmen, die Erstellung von archäologischen Gutachten in allen Angelegenheiten des Bodendenkmalschutzes sowie die Beratung bei Erhaltung, Konservierung und Präsentation von Bodendenkmälern.