Karl Küpper

Vita

Ausbildung und beruflicher Werdegang

Als Sohn eines Gutsbesitzers wurde Karl Immanuel Ernst Küpper am 19. Dezember 1843 in Köln geboren. Im Anschluss an ein rechtswissenschaftliches Studium in Bonn und Heidelberg (1861 – 1864) war er bis 1866 als Kammergerichtsauskultator tätig. Die Ernennung zum Kammergerichtsreferendar erhielt er im Jahr 1867.

Am 19. Dezember 1872 nahm er, mit Patent vom 10. November 1871, seinen Dienst als Gerichtsassessor beim Landgericht in Düsseldorf auf. Vom 1. Oktober 1873 an versah er das Amt eines Untersuchungsrichters in Malmedy. Um in den allgemeinen Staatsdienst wechseln zu können, schied er zum 1. Juni 1874 aus dem Justizdienst aus.

 

Landrat des Kreises Düsseldorf 1874 – 1880

Durch Antwortschreiben vom 26. Mai 1874 wurde Küpper mit der Verwaltung des Landratsamtes Düsseldorf betraut und trat seinen Dienst am 3. Juni an. Kaiser Wilhelm I. ernannte ihn am 9. November desselben Jahres zum Landrat des Landkreises Düsseldorf, nachdem ihn die Kreisstände bei der Wahl vom 26. September 1874 auf den ersten Platz der Kandidatenliste gesetzt hatten.

Der Wahl vorausgegangen waren teilweise heftige Auseinandersetzungen: Landtagsmarschall Emmerich Freiherr Raitz von Frentz hatte alles versucht, seinem Sohn Max Raitz von Frentz mit Hilfe der Ultramontanen, die anfänglich entschieden gegen dessen Kandidatur waren, in diese Position zu verhelfen. Doch in allen drei Wahlgängen konnte sich Karl Küpper durchsetzen. Der Oberpräsident, Dr. Moritz H. A. von Bardeleben, befürwortete die Ernennung in einem Bericht an Minister Eulenberg wie folgt: „In seiner fast 5 monathigen Amtsführung hat er durchaus befriedigt und sich auch practisch für die hiesige landrathliche Stellung befähigt und durchaus geeignet erwiesen. Er hat mit ruhiger Klarheit verwaltet und durch seine gewinnende Persönlichkeit sich das Vertrauen der Kreiseinsassen ganz allgemein erworben; unter den Stimmen der Majorität, die sich für ihn erklärt haben, finden sich, wie notarisch ist, sowohl katholische als evangelische und zwar 18 insbesondere auch Stimmen katholischer Rittergutsbesitzer. Es unterliegt keinem Zweifel, daß er sogar ganz einstimmig gewählt sein würde, wenn nicht Standrücksichten und zum Theil auch convessionelle Rücksichten den größten Theil der katholischen Rittergutsbesitzer dahin geführt hätten, ihn dem obengenannten Minoritäts-Kandidaten gegenüber zu stellen, gegen dessen persönliche Qualifikation übrigens die erheblichsten Bedenken bis in die weitesten Kreise hin in ungewöhnlichem Maße vorbereitet sind. Wir zweifeln nicht, daß die Ernennung des Küpper sogar dem größten Theile der Minorität selbst sehr erwünscht sein wird.“

Karl Küpper führte die Amtsgeschäfte in den folgenden Jahren zu aller Zufriedenheit. Die Nachricht von seinem Selbstmord, den der erst 36-jährige wahrscheinlich in einem Anfall von Melancholie am Morgen des 6. Juli 1880 beging, erfüllte die Menschen mit Trauer.

 

Küpper-Stiftung

Das beträchtliche Vermögen von Karl Küpper ging nach seinem Tod an die verwitwete Luise von Maaßen geborene Mumm. Als sie kinderlos starb, vermachte sie 1896 der Stadt Köln 900.000 Mark zur Errichtung eines Waisenhauses, das 1902 eingerichtet und Karl-Immanuel-Küpper-Stift genannt wurde. Nach Auflösung des Waisenhauses wurde das Vermögen zur Betreuung Jugendlicher in die heute noch bestehende Karl-Immanuel-Küpper-Stiftung übertragen.

 

Karl Küpper, Landrat des Kreises Düsseldorf 1874-1880
Karl Küpper, Landrat des Kreises Düsseldorf 1874-1880

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918

Jahr:
1843 - 1880

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Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Karl Küpper, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/personen/oeffentliches-leben/karl-kuepper/ (abgerufen am 06.05.2024)
				
			
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