Der Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin ist Leiter bzw. Leiterin der Landesbehörde, die für einen Regierungsbezirk zuständig sind. Die Amtsinhaber sind (außer in Bayern) politische Beamte und werden von dem jeweiligen Ministerpräsidenten bzw. der jeweiligen Ministerpräsidentin ernannt.
→ siehe auch unter: Regierungsbezirk