Regierungsbezirk

Preußen gliederte sein Staatsgebiet zwischen 1808 und 1816 in Provinzen und Regierungsbezirke. Dabei ist der Regierungsbezirk eine Landesmittelbehörde und damit eine Verwaltungseinheit. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder „Regierungspräsidium“, „Regierung“, „Der Regierungspräsident“ oder „Bezirksregierung“ genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.

 

Regierungsbezirke in Deutschland

Ein Einteilung in Regierungsbezirke gibt es in Deutschland nicht in allen Bundesländern. Teilweise wurden nie welche gegründet, teilweise wurden sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten abgeschafft.

Heute bestehen Regierungsbezirke nur noch in diesen Ländern:

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern, Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen.

In diesen Bundesländern gab es nie Regierungsbezirke:

  • Schleswig-Holstein,
  • Saarland,
  • Brandenburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Thüringen.

In diesen Bundesländern wurden die Regierungsbezirke bis 2012 aufgelöst:

  • Rheinland-Pfalz (seit 2000 nicht mehr),
  • Sachsen-Anhalt (seit 2003 nicht mehr),
  • Niedersachsen (seit 2005 nicht mehr),
  • Sachsen (seit 2012 nicht mehr).

 

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Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Regierungsbezirk, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/institutionen/oeffentliche-verwaltung/regierungspraesident/ (abgerufen am 26.04.2024)
				
			
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