Schulwesen

Geschichte der Schule

Mittelalterliche Lateinschule

Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen. In ihnen wurden die Schüler auf einen geistlichen Beruf oder ein späteres Universitätsstudium vorbereitet. Latein war Hauptunterrichtsgegenstand und teils auch Unterrichtssprache. Daneben entwickelten sich spezialisierte Schulen wie etwa die Rechenschulen. Im Spätmittelalter entstanden auch die ersten deutschsprachigen Schulen. Ein Großteil der Bevölkerung besuchte jedoch gar keine Schule.

 

Schule wird Pflicht! Revolutionäres Preußen

Vor etwas mehr als 300 Jahren war es König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der als einer der ersten europäischen Monarchen seiner Zeit erkannte, dass Schulbildung die wichtigste Ressource und Grundlage eines modernen Staates ist. 1717 führte er daher eine erste Unterrichtspflicht für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren ein. Rund ein halbes Jahrhundert später, 1763, erfolgte die formalrechtliche Einführung der Unterrichtspflicht im Generallandschulreglement für den Gesamtstaat Brandenburg-Preußen.

Nachdem das Rheinland im Anschluss an die napoleonischen Kriege an das Königreich Preußen gefallen und auf dem Wiener Kongress 1815 die Neuordnung des europäischen Kontinentes beschlossen worden war, wurden Neuerungen im Bildungswesen zunächst wieder in Einzelerlassen geregelt. Die Einführung einer Schulpflicht in den neuen preußischen Westprovinzen erfolgte dann durch eine Kabinettsorder des Jahres 1825. Noch einmal 25 Jahre später wurde die Unterrichtspflicht dann auch Bestandteil der preußischen Verfassung von 1850. Endgültig durchgesetzt und einheitlich für ganz Deutschland eingeführt wurde die Schulpflicht jedoch erst 1919 mit Artikel 145 der Weimarer Verfassung.

 

Bildungsreformen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat die Humboldt’sche Bildungsreform das Schulwesen geprägt. Kern seiner Erneuerung war das humanistische Gymnasium, an dem die Sprachen der klassischen Antike (Latein und Altgriechisch) sowie das Grundwissen über Geschichte und Philosophie des klassischen Altertums einschließlich der Mathematik unterrichtet wurde. Naturwissenschaften spielten hingegen eher eine untergeordnete Rolle, genauso wie Kunst, Musik und Sport. Zwar strebte Wilhelm von Humboldt eine humanistische Bildung für Kinder aller Klassen an, erreichte aber de facto fast nur die Ober- und (ehrgeizige) Mittelschicht.

War das Schulsystem bis in die 1840er Jahre oft nur horizontal, also nach Altersklassen, gegliedert, bildete sich nun langsam ein vertikal dreiteiliges Schulwesen heraus: Volksschule, Realschule, Gymnasium.

Ab 1900 haben reformpädagogische Initiativen das Schulwesen weiter revolutioniert. Ihre wichtigsten Prinzipien waren die Selbsttätigkeit der Schüler, das freie Gespräch, Erlebnispädagogik, Schulgemeindepädagogik sowie praktische Tätigkeiten oder Lernen durch Handeln.

Mit dem Nationalsozialismus endete ab 1933 die Reformbewegung. Die Schule unterlag nunmehr der „Gleichschaltung“ der Gesellschaft.

 

Bildungsreform in der Bundesrepublik

Da in der Bundesrepublik nach 1945 nur maximal acht Prozent eines Altersjahrganges studierten und der Großteil der Bevölkerung lediglich Volksschulbildung besaß, setzte eine Diskussion über erforderliche Bildungsexpansionen ein, die ab Anfang der 1960er Jahre auf allen Ebenen diskutiert wurde. Das „Hamburger Abkommen“ leitete 1964 die Reform der unteren Schulformen und die Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesländer ein.

Die Einführung einer allgemeinen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) für Schüler der gymnasialen Oberstufe, der Beruflichen Schule und Studenten ermöglichten ab 1971 breiteren Bevölkerungsschichten den Hochschulzugang und bessere Bildung. Auch die Berufsausbildung wurde im Berufsbildungsgesetz von 1969 reformiert (seitdem heißt der vormalige Lehrling Auszubildender).

In der Bundesrepublik besteht eine gesetzliche Schulpflicht. Diese beginnt in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für die Bildungspolitik sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig. Der Kreis Mettmann untersteht der Aufsicht des Landes NRW.

 

 

Unterricht in der Volksschule in Haan
Unterricht in der Volksschule in Haan

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • 1500 - 1806
  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918
  • 1918 - 1933
  • 1933 - 1945
  • 1945 - 1974
  • ab 1975

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Quellen / Literatur

  • Konrad, Franz-Michael: Geschichte der Schule. Von der Antike bis zur Gegenwart, 2., durchgesehene und aktualisierte Edition, München 2012.

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Schulwesen, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/thema/schulwesen/ (abgerufen am 30.04.2024)
				
			
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