Hermann Roehrig

Vita

Ausbildung und beruflicher Werdegang

Hermann Röhrig wurde am 15. Dezember 1836 in Barmen (Wuppertal) als Sohn des Barmener Fabrik- und Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Roehrig geboren. Nach dem Studium der Rechts- und Kameralwissenschaften in Heidelberg, Halle und Berlin und bestandener Prüfung trat er am 9. November 1859 als Kammergerichtsauskultator beim Kammergericht in Berlin ein.

Am 13. September 1861 erfolgte die Ernennung zum Regierungsreferendar bei der Regierung in Arnsberg. Die Bestallung zum Regierungsassessor erhielt er am 30. Dezember 1866 und wurde sodann an die Kommission zur Ausführung der Friedensverträge mit Bayern und dem Großherzogtum Hessen überwiesen. Im Anschluss daran war er bei den Regierungen in Koblenz (ab 11. Oktober 1967), Schleswig (ab 2. Januar 1869) und Breslau (ab 1870) beschäftigt.

Am 12. April 1870 wurde Röhrig zunächst mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes Tecklenburg betraut und am 25. Januar 1871 endgültig zum Landrat des Kreises ernannt. Der Kreistag schlug dem König den Protestanten Röhrig vor, nachdem er bei der Wahl die zwölf Stimmen der evangelischen Kreistagsmitglieder von insgesamt 21 Stimmen erhalten hatte.

 

Landrat des Kreises Mettmann 1883 – 1891

Nach 14-jähriger Tätigkeit in Tecklenburg bewarb sich Röhrig im September 1883 um die Landratsstelle in Vohwinkel. Seine Entscheidung begründete er wie folgt: „Immerhin bietet der Kreis Mettmann mit seinen angenehmen Verkehrsverhältnissen und den Beziehungen, in denen ich zu den angesehensten Familien des Kreises von früher her stehe, bei guter Dienstwohnung und der Nähe zu Elberfeld so erhebliche Vorzüge gegen den hiesigen Kreis [Tecklenburg].“ Das Ministerium setzte ihn am 6. November 1883 zunächst als kommissarischen Landrat ein und der König ernannte ihm am 6. Juni 1884  zum Landrat des Kreises Mettmann.

Als Mitglied des Abgeordnetenhauses hatte Hermann Röhrig die Interessen seiner Kreise in Berlin vertreten.

 

Weiterer Berufsweg

Im Juni 1890 bewarb sich Roehrig um eine Regierungsratsstelle in Frankfurt an der Oder. Es waren vorzugsweise die Rücksichten auf die Erziehung seiner Kinder sowie seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse, die ihn veranlassten, einen Wechsel zu erbitten. Zuvor hatte er bereits ausgeführt, dass er aufgrund der Schulverhältnisse — in der Kreisstadt des Kreises Mettmann gab es zu dem Zeitpunkt noch kein Gymnasium — anderen Kreisen den Vorzug geben würde.

Die Düsseldorfer Regierung befürwortete zwar den Antrag, in Berlin wurde diesem allerdings nicht entsprochen. Am 22. April 1891 erhielt er dann die Bestallung zum Oberregierungsrat bei der Regierung in Arnsberg. Hier wurde ihm am 1. Juni 1891 die Stelle des Dirigenten in der Kirchen- und Schulabteilung übertragen. Am 11. Juli 1892 wurde Hermann Roehrig an die Regierung in Köslin überwiesen. Dort erfolgte auch am 27. Februar 1907 zum 1. April seine Entlassung aus dem Staatsdienst.

 

Hermann Röhrig verstarb am 21. September 1927 in Osnabrück.

 

Hermann Röhrig, Landrat des Kreises Mettmann 1883-1891
Hermann Röhrig, Landrat des Kreises Mettmann 1883-1891

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918
  • 1918 - 1933

Jahr:
1836 - 1927

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Quellen / Literatur

Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Artikels die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an:

				
					Andrea Niewerth, Hermann Roehrig, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/personen/oeffentliches-leben/hermann-roehrig-1836-1927-landrat-kreis-mettmann-1883-1891/ (abgerufen am 27.04.2024)
				
			
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