Staatliche und kommunale Verwaltungsstrukturen sind nicht statisch, sondern unterliegen einem Anpassungsdruck durch sich verändernde demographische, wirtschaftliche oder technische Verhältnisse. Neugliederungen kommunaler Räume sind daher kein genuin neuzeitliches Phänomen, vielmehr gibt es eine lange Tradition kommunaler Gebietsreformen in der deutschen Geschichte.
Reformen 1929 und 1975
Kommunale Gebietsreform 1929
Sich verändernde Verhältnisse prägten auch die Weimarer Republik, in der die Industrialisierung und das damit verbundene enorme Bevölkerungswachstum in vergleichsweise kurzer Zeit den Ausbau der kommunalen Infrastruktur wie Straßen, Eisenbahnen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung notwendig machten. Gleichzeitig mussten aber auch die Grenzen und Strukturen der kommunalen Verwaltungen diesen Entwicklungen immer wieder angepasst werden. Die Raumplanung sollte nun großflächiger organisiert und der Staat in diese Planungsprozesse massgeblich integriert werden. So war es schließlich der preußischen Innenminister Albert Karl Wilhelm Grzesinski, der, nachdem es bereits zu Beginn der 1920er Jahre im Ruhrgebiet erste Bestrebungen größerer Grenzveränderungen gegeben hatte, am 6. Dezember 1927 dem Düsseldorfer Regierungspräsidenten den Auftrag erteilte, eine kommunale Neugliederung in seinem Bezirk zu planen. Ziel sollte es sein, durch eine auf modernen raumplanerischen Vorstellungen basierende Reform eine Vereinfachung und damit eine Verbilligung der kommunalen Verwaltungen zu erzielen.
Innerhalb von nur 18 Monaten wurden zahlreiche Stellungnahmen und Gutachten verfasst und die neu zu gliedernden Städte und Kreise bereist, um eine Neugliederung zu verabschieden. Am 29. Juli 1929 beschloss der preußische Landtag schliesslich das „Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets“.
Der neue (Land-)Kreis Düsseldorf-Mettmann
Mit diesem Gesetz wurde 1929 der Kreis Mettmann aufgelöst und mit den verbliebenen Gebieten der ebenfalls aufgelösten Kreise Düsseldorf-Land und Essen-Land zum neuen (Land-)Kreis Düsseldorf-Mettmann zusammengeschlossen, dessen Landratsamt in Düsseldorf lag. Die Gemeinden Vohwinkel und Cronenberg sowie Teile der Gemeinden Gruiten, Haan, Hardenberg-Neviges, Schöller und Wülfrath wurden dem ebenfalls neu gebildeten Stadtkreis Barmen-Elberfeld eingegliedert. 1937 wurden nochmal Gebiete des Stadtkreises Essen der Stadt Kettwig im Kreis Düsseldorf-Mettmann zugeschlagen. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform von 1975 erfolgte die erneute Umbenennung in Kreis Mettmann.
Kommunale Gebietsreform 1975
Hintergrund für die Reform von 1975 war die Erkenntnis, dass die Gemeindestrukturen, die letztmalig im Jahr 1929 eine größere Reform erfahren hatten, nicht mehr zeitgemäß waren. Indem größere Strukturen geschaffen wurden, sollte die Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden gestärkt werden. Vor Beginn der Neustrukturierung bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke mit 38 kreisfreien Städten und 57 Landkreisen; zu diesen gehörten 294 Ämter mit 1877 amtsangehörigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden. Ab dem 1. Januar 1975 gab es in NRW 31 (Land-)Kreise, 23 kreisfreie Städte und 373 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden.
Bei der Neuordnung der Kreise sollte darauf geachtet werden, dass mindestens acht Gemeinden zu einem Kreis gehören, damit dieser seiner Ausgleichsfunktion hinreichend gerecht werden könne. Historische, konfessionelle oder landsmannschaftliche Argumente für den Zuschnitt eines Kreises sollten hinter den sachlichen Gründen zurückstehen. Das Land wurde im Vorfeld in Planungsregionen eingeteilt, und es wurden Ziele für die Neugliederung formuliert, wie z. B. Schaffung von Verkehrsverbindungen, Vermeidung übermäßiger Besiedlungen, Einrichtung unterschiedlicher Zonen (Ballungskerne, Ballungsrandzonen, ländliche Zonen) oder die Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten und Entwicklungsachsen.
Der neue Kreis Mettmann
Mit dem am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen „Düsseldorf-Gesetz“ wurde aus dem Kreis Düsseldorf-Mettmann der neue, um Kettwig, das wieder an Essen fiel, verkleinerte Kreis Mettmann. Vom aufgelösten Rhein-Wupper-Kreis kam die Stadt Langenfeld an den Kreis Mettmann. Die Stadt Monheim am Rhein verlor ihre Selbstständigkeit und wurde zunächst nach Düsseldorf eingemeindet. Dagegen klagte die Stadt erfolgreich vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster und wurde schließlich zum 1. Juli 1976 eine wieder selbstständige und gleichzeitig zum Kreis Mettmann gehörende Stadt.
Der 407 Quadratkilometer große Kreis Mettmann ist heute mit 485.684 Einwohnern (2019) einer der am dichtesten besiedelten Kreise Deutschlands. Er setzt sich zusammen aus den zwei großen kreisangehörigen Städten Ratingen und Velbert und den acht mittleren kreisangehörigen Städten Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld (Rheinland), Mettmann, Monheim am Rhein und Wülfrath.