Geschichte des öffentlichen Gesundheitswesens
Der Strukturwandel seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stand im Zeichen eines ständig steigenden Bevölkerungswachstums und einer damit einhergehenden Urbanisierung. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich die Wahrnehmung der Bevölkerungsgesundheit als Grundvoraussetzung für möglichst viele einsatzfähige Arbeiter und Soldaten. Der Staat erkannte, dass die öffentliche Gesundheitsvorsorge und grundlegende hygienische Maßnahmen notwendige Aufgaben waren, um eine schnell wachsende Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten und Seuchen – z. B. durch Impfungen – zu schützen. Sichtbaren Ausdruck fand dieses neue Gesundheits- und Hygienebewusstsein sowohl im Bau von Krankenhäusern, Lungenheilanstalten, Fachkliniken, Wannen- und Brausebädern als auch im Bereich der Abwasserentsorgung, der Müllbeseitigung oder Schlachthöfen. Erste Gesundheitsämter entstanden zunächst in den Großstädten, etwas später auch in den Kreisen.
Als Begründer des öffentlichen Gesundheitswesens, der „Sozialhygiene“ und der öffentlichen Gesundheitsdienste gilt Johann Peter Frank (1745 – 1821). Er trat dafür ein, dass der Staat Verantwortung dafür übernehmen müsse, Seuchen von großen Teilen der Bevölkerung durch die Bereitstellung angemessener Wohn- und Arbeitsverhältnisse, aber auch durch sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser abzuwenden.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Forderung nach einem zentralen wissenschaftlichen Institut für die Bevölkerungsgesundheit erhoben. Im April 1870 wurde erstmals im deutschen Reichstag die Errichtung einer zentralen Gesundheitsbehörde debattiert. Wenige Jahre später, 1876, wurden Gelder für die Etablierung eines zentralen Gesundheitsamtes in den Reichshaushalt eingestellt. Das kaiserliche Gesundheitsamt nahm 1877 seine Tätigkeit in Berlin auf. Urheber und geistiger Vater einer geordneten Sozialpolitik war Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck. Die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 markiert schließlich den Beginn des modernen deutschen Gesundheitssystems. Deutschland gilt als das erste Land, das ein nationales Sozialversicherungssystem eingeführt hat.
Das Gesundheitswesen im Kreis Mettmann
Der Mettmanner Landrat Walter zur Nieden war zu Beginn des 20. Jahrhunderts die treibende Kraft bei der Entwicklung des Gesundheitswesens und der Sozialhygiene vor Ort. Hier existierte bereits 1910 noch vor allen anderen Kreisen Preußens und des Deutschen Reiches ein Kreiskommunalarzt und seit 1913 ein Kreiszahnarzt. Sogar ein Dienst-Pkw wurde beiden zur Verfügung gestellt. Der Kreiskommunalarzt war zunächst als Schularzt für die Untersuchungen auf Schulfähigkeit zuständig, später auch als Tuberkulose- und Säuglingsfürsorgearzt tätig. Seit 1929 war der Kreis Düsseldorf-Mettmann Träger des Kreiskinderkrankenhauses in Kettwig.
Heute ist das kommunale Gesundheitsamt – zentral in Mettmann und den örtlichen Nebenstellen – eine am Ort tätige Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes und untersteht als Untere Gesundheitsbehörde dem Landrat.
Die Leitung eines Gesundheitsamtes obliegt in der Regel den Amtsärzten oder Amtsärztinnen. Im Auftrag anderer Behörden führen sie Untersuchungen durch, stellen Gutachten, Bescheinigungen und Atteste aus. Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören z. B.: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Epidemiologie, die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes, AIDS-Beratung, Hygieneüberwachung, Umweltmedizin, Sozialpsychiatrischer Dienst, Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, amtsärztliche Überprüfung und Zulassung zum Heilpraktikerberuf.