Kreisgeschichte
Kommunale Gebietsreform von 1929
Zum 1. August 1929 wurde der Kreis Düsseldorf-Mettmann im Rahmen der kommunalen Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes aus den bisherigen Kreisen Düsseldorf und Mettmann gebildet. Er gehörte zunächst zur preußischen Rheinprovinz und ab 1946 zu Nordrhein-Westfalen. Zwischen 1953 und 1969 trug er die Bezeichnung „Landkreis Düsseldorf-Mettmann“.
Zuschnitt des neuen Kreises
Mit der Neustrukturierung verloren einige Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden in die umliegenden Großstädte eingemeindet. Dies betraf aus dem alten Kreis Düsseldorf die Gemeinden Benrath, Lohausen und Kaiserswerth, die zu Düsseldorf kamen, sowie Mündelheim und Huckingen, die der Stadt Duisburg zugeschlagen wurden. Aus dem alten Kreis Mettmann waren Vohwinkel und Cronenberg betroffen, die in die neue Großstadt Wuppertal eingemeindet wurden. Ergänzt wurde der neue Kreis Düsseldorf-Mettmann um die Stadt Kettwig, die bis dahin zum Kreis Essen gehört hatte (und seit 1975 wieder gehört).
Der Kreis Düsseldorf-Mettmann bestand somit aus folgenden Gemeinden und Ämtern:
- Erkrath,
- Haan,
- Heiligenhaus,
- Hilden,
- Kettwig,
- Langenberg,
- Mettmann,
- Neviges,
- Ratingen,
- Velbert,
- Wülfrath sowie
- Amt Gruiten,
- Amt Hubbelrath und
- Amt Ratingen-Land (seit 1950 Angerland).
Mit der zweiten kommunalen Neugliederung wurde der Kreis am 31. Dezember 1974 aufgelöst und ein neuer Kreis Mettmann gebildet.