Stadtrecht

Die Verleihung von Stadtrechten entstand in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert.

 

Ursprung

Das Stadtrecht geht vermutlich zurück auf italienische Vorbilder, die an den Traditionen der Selbstverwaltung der römischen Städte ausgerichtet waren. Das Stadtrecht verschaffte den Gemeinden bestimmte Privilegien, von denen meist das Marktrecht das älteste ist. Außerdem konnten zur Stadt erhobene Gemeinden von Steuer- oder Zollfreiheit profitieren und wurden zudem meist mit einer eigenen Gerichtsbarkeit ausgestattet. Aber der Rang einer Stadt brachte nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich, von denen die wichtigste die Befestigung des Ortes war.

 

Stadtrechte der kreisangehörigen Städte

  • Erkrath: 1966
  • Haan: 1921
  • Heiligenhaus: 1947
  • Hilden: 1861
  • Langenfeld: 1948
  • Mettmann: 1856
  • Monheim am Rhein: 1960
  • Ratingen: 1276
  • Velbert: 1856
  • Wülfrath: 1856

 

Als einzige der kreisangehörigen Städte kann Ratingen auf eine bald 750-jährige Stadterhebung zurückblicken. Zwar sind viele der heute zum Kreis Mettmann gehörenden Städte urkundlich bereits vor Hunderten von Jahren erwähnt, jedoch ist ihre Ernennung zur Stadt erst Mitte des 19. Jahrhunderts (Hilden, Mettmann, Velbert, Wülfrath) oder gar erst nach der Gründung der Bundesrepublik (Erkrath, Heiligenhaus, Langenfeld, Monheim am Rhein) erfolgt.

 

Zusammenfassung

Inhalt

Einordnung

Epoche(n):

  • vor 1500
  • 1500 - 1806
  • 1806 - 1870/71
  • 1870/71 - 1918
  • 1918 - 1933
  • 1933 - 1945
  • 1945 - 1974

Zugeordnete Kategorien

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					Andrea Niewerth, Stadtrecht, in: Kreislexikon Mettmann, abgerufen unter: https://kreislexikon-mettmann.de/thema/stadtrecht/ (abgerufen am 30.04.2024)
				
			
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